Bedingungen für die Teilnahme am Gründungswettbewerb Rottweil
Projektträger/-in: Stadt Rottweil und Gewerbe- und Handelsverein Rottweil e.V.
Teilnahme
Der Gründungswettbewerb Rottweil richtet sich an alle Gründer/-innen, Jungunternehmer/-innen und bereits tätige Unternehmer/-innen mit neuen Geschäftskonzepten, die zu einer Belebung der Innenstadt von Rottweil führen. Die wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit im Rahmen des eingereichten Geschäftskonzepts darf noch nicht vor Ausschreibung (15.6.2023) begonnen worden sein. Ein Rechtsanspruch auf Prämierung der eingereichten Geschäftsideen durch den/die Projektträger/-in bzw. die von dieser/m eingesetzten Fachjury (und Zuweisung der ausgelobten Leistungen) besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eingereichte Konzepte können prämiert werden, wenn …
Prämien und Leistungen sind nicht übertragbar
Die ausgelobten Prämien und Leistungen können von den Preisträger/innen nur persönlich in Anspruch genommen werden. Ein Transfer zu Zwecken der unternehmerischen Tätigkeit an einen anderen Standort ist nicht möglich.
Keine Auszahlung
Die Auszahlung der ausgelobten Prämien und Leistungen ist ausgeschlossen.
Einverständnis zur Verwendung von Namen und Fotos bei Gewinn-Publikationen
Die Preisträger/-innen räumen dem/der Projektträger/-in das Recht ein, im Zusammenhang mit der Gewinn-Publikation in regionalen Medien, in Presseaussendungen sowie Social-Media-Kanälen, Name und Foto verwenden zu dürfen. Eine Weitergabe der angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen an Dritte bzw. eine Nutzung zu anderen als den genannten Zwecken erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Bearbeitung der Foto-, Ton- und Filmaufnahmen erforderlich ist.